Brennwertrauchfänge: Achten Sie auch auf die Vorschriften für benachbarte Fänge!

Neue Brennwertheizungen haben so geringe Abgastemperaturen, dass der dazugehörige Rauchfang feuchteunempfindlich sein muss. Dies erreicht man in der Regel durch den Einbau von PP (Polypropylen)-Kunststoffrohren, die bis max. 120 °C Abgastemperatur zugelassen sind.

Alles kein Problem solang nicht an den direkt benachbarten Rauchfang eine Feuerstätte für feste Brennstoffe (Holzkessel, Kaminofen, Kachelofen etc.) angeschlossen ist. Die ÖNORM B 8212 schreibt in solchen Fällen aus nachfolgenden Sicherheitsgründen vor, den Rauchfang für feste Brennstoffe zu erhöhen.

  1. Damit das neu eingebaute Kunststoffrohr der Brennwertheizung durch die hohen Abgastemperaturen der Festbrennstoff-Feuerstätte keine Beschädigungen erleidet und
  2. damit bei raumluftunabhängiger Betriebsweise der Brennwertheizung (bei der die Verbrennungsluft von der Mündung über den Rauchfang angesaugt wird) keine Abgase der Festbrennstoff-Feuerstätte angesaugt werden.

Dieser Vorschrift kann man ganz leicht durch die Montage eines passendes Betonaufsatzes oder einer doppelwandigen Rauchfangverlängerung nachkommen.

Wir beraten Sie gerne und bieten Ihnen das für Ihren Rauchfang passende an.

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