Neue Kehrperioden- und Tarifverordnung

Sehr geehrte Kunden!

Die NÖ Landesregierung hat neue Verordnungen über die Überprüfungs- und Kehrperioden sowie den Tarif dafür beschlossen, welche bereits mit 1.1.2017 in Kraft getreten sind. Nachstehend informieren wir Sie über die Neuerungen:

 

  • Aufgrund des hohen Standards der heutigen Verbrennungstechniken wurden die Überprüfungs-/Kehrintervalle von Rauchfängen dem Stand der Technik angepasst, d.h. teilweise reduziert. Neu ist aber, dass horizontale Abgasführungen von Außenwandgeräten alle drei Jahre zu überprüfen sind. Die Anpassung an die neuen Intervalle wird von uns ohne Kundenaufforderung durchgeführt. Die Sie konkret betreffende Änderung erfahren Sie von Ihrem Rauchfangkehrer im Zuge der Kehrung.
    Wie gewohnt erhalten Sie weiterhin nach jeder Kehrung eine Rechnung über die erbrachte Leistung. Reduziert sich die Anzahl der Hausbesuche so reduziert sich auch die Anzahl der Rechnungen pro Jahr. Der Anteil der Jahresgrundgebühr pro Rechnung wird damit natürlich höher. Da in der neuen Tarifverordnung die Tarifstruktur vereinheitlicht wurde, ergeben sich auch daraus teilweise höhere Rechnungsbeträge.

 

  • Um das Risiko von schwerwiegenden Rauchgasvergiftungen und Bränden zu verringern, sieht die neue Verordnung nun eine jährliche Kontrolle aller benützten Feuerstätten und Verbindungsstücke vor, welche nur vom zuständigen Rauchfangkehrer erfolgen darf. Wir nehmen diese Verantwortung an und werden unaufgefordert bei einem unserer Hausbesuche diese jährliche Kontrolle durchführen. Lt. Tarifverordnung hat die Verrechnung dafür je angefangener Viertelstunde zu erfolgen.

 

  • Da eine weitere mögliche Gefahrenquelle undichte Rauchfänge sind, sieht der Gesetzgeber eine regelmäßige Betriebsdichtheits-Prüfung jeder benützten Abgasanlage vor. Diese hat im Zuge der Inbetriebnahme und dann wiederkehrend in folgenden Intervallen zu erfolgen:
    • alle 5 Jahre bei im Überdruck betriebenen Fängen (Brennwertgeräte)
    • alle 10 Jahre bei im Unterdruck betriebenen Fängen (sonstige Feuerstätten)

 

  • Weil Gebäudehüllen immer dichter werden ist eine Überprüfung des ausreichenden Nachströmens von Verbrennungsluft bei raumluftabhängig betriebenen Feuerstätten vorgesehen. Vor der Erstinbetriebnahme jeder Feuerstätte, die die Verbrennungsluft aus dem Aufstellraum bezieht, sowie nach baulichen Veränderungen des Luftverbundes hat eine Überprüfung zu erfolgen.

 

Die Gesetzesnovelle überträgt den öffentlich zugelassenen Rauchfangkehrern neue sicherheitsrelevante Aufgaben. Als für Sie zuständiger Rauchfangkehrer sind wir stets um Ihre Sicherheit bemüht. Wir bitten um Verständnis für Veränderungen durch die neue Gesetzeslage und um gute Zusammenarbeit.